Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen -zwischen Auftraggeber und we dot. Mit Erteilung des Auftrages (mündlich- oder -schriftlich) anerkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen von we dot. Sollten im Rahmen eines Projektes andere Bestimmungen schriftlich vereinbart worden sein, gelten diese.

2. Leistungen

we dot erbringt als Design- und Digitalagentur folgende Leistungen im Bereich der Strategie und visuellen Kommunikation:

  • Auftragsvorbereitung und -planung
  • Konzeption und Entwurf
  • Detailgestaltung und Ausführung
  • Realisation und Produktionsüberwachung

3. Grundlagen der Zusammenarbeit

we dot verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft respektive verantwortungsbewusst zu erledigen, sowie anvertraute oder erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
Zur Ausführung des Auftrags behält sich we dot vor, Mitarbeiter, -fachkundige Dritte und Subunternehmen heranzuziehen, sofern das für die vereinbarte Leistungserbringung sinnvoll ist. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass we dot alle Unterlagen und Informationen die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber entrichtet für die Arbeiten von we dot die gemäss Offerte festgelegten Vergütungen und Mehrkosten, sofern diese im Vorfeld kommuniziert wurden.

4. Unterlassene Mitwirkung

Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme von der durch we dot angebotenen Leistung in Verzug, so kann in gegenseitigem Einvernehmen eine Frist gesetzt werden. Sollte diese nicht eingehalten werden, behält sich we dot vor, die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist abzulehnen oder fristlos zu kündigen.
Kann ein begonnener Auftrag von we dot nicht beendet werden, weil es beim Auftraggeber an Mitwirkung mangelt, steht we dot das volle Honorar zu. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass ein
Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.

5. Nutzungsrecht

Von we dot geschaffene Werke und Auftragsunterlagen sowie alle Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Der Umfang der Nutzung ergibt sich aus der Offertstellung.

6. Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von we dot geschaffenen Werke (-Entwürfe, Konzepte, usw.) gehören grundsätzlich we dot. Sie kann über -diese Rechte (Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) gemäss den Bestimmungen der Bundesgesetze verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt unter -anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von we dot nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten – insbesondere an der Gestaltung – vorzunehmen.

7. Herausgabe von Daten und Originalen

Die Daten und Originale gehören grundsätzlich we dot und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.
Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von we dot.

8. Konditionen: Übertrag der Nutzungsrechte

  • bis 120% des Honorars für kleine Unternehmen
  • bis 250% des Honorars für mittelgrosse Unternehmen
  • bis 500% des Honorars für Grossunternehmen

9. Auftragsvorbesprechung

Besprechungen (Kontaktaufnahme, Offertengespräch) sind bis zum Zustandekommen des Auftrags kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.

10. Offerten & Auftragserteilung

we dot erstellt für alle Aufträge eine schriftliche Offerte, die den -Leistungsumfang des Auftrags aufzeigt. Solange nur ungefähre oder unvollständige Angaben vorliegen, gilt eine Kostenschätzung als -unverbindliche Richtofferte. In einer verbindlichen Offerte nicht erwähnte, vom Auftraggeber verlangte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet Mehrarbeit infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bild-daten wird nach Zeitaufwand zusätzlich verrechnet. Texte sind als elektronische Datei bei Auftragsbeginn zu liefern. Eine Korrektur ist im Preis enthalten, weitere Korrekturen werden nach Zeitaufwand zusätzlich verrechnet. Das Honorar richtet sich nach Zeitaufwand und dem individuellen Stunden-honorar. Die Preisbindung von Offerten erlischt nach 2 Monaten. Die Auftrags-erteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

11. Präsentationen

we dot erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen. Im Falle einer Ausarbeitung von Vorschlägen, die einen Entscheid über dieZusammenarbeit ermöglichen, werden diese per Vereinbarung abgerechnet. Wird der Auftrag nach Erstellen annulliert, werden die Kosten für Konzeption, Ausführung sowie allfällige Materialienverrechnet. Das Präsentationsendgeld beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.

12. Vorstudien, Muster & Prototypen

Vorstudien, Muster und Prototypen, welche auf Wunsch des Auftrag-gebers ausgearbeitet werden, bleiben Eigentum von we dot und -dürfen nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. we dot ist berechtigt, die entstandenen Kosten für ihre Aufwendung zu verrechnen. Verrechnungsgrundlage ist die Richtofferte.

13. Druckaufträge

Bei Druckaufträgen erhält der Kunde ein «Gut zum Druck» und hat -dieses zu kontrollieren, zu visieren und unterzeichnet zurückzusenden. Die Freigabe kann auch via Mail erfolgen.

we dot lehnt jede Haftung ab, wenn Fehler oder Änderungswünsche vom Auftraggeber beim «Gut zum Druck» nicht beanstandet wurden oder wenn der Kunde das «Gut zum Druck» nicht rechtzeitig zurücksendet und es dadurch zu Terminverschiebung seitens der Druckerei kommt.

Farbabweichungen unter 15% sind beim Druck nicht auszuschliessen. we dot lehnt bei minimalen Farbabweichungen jegliche Haftung ab.

14. Aufträge für elektronische Medien

Beinhaltet ein Auftrag das Erstellen von elektronischen Medien, erhält der Auftraggeber vor der Publikation ein «Gut zur Publikation»-Exemplar. Der Auftraggeber hat dieses zu kontrollieren, zu visieren und unter-zeichnet zurückzusenden. Die Freigabe kann auch via Mail erfolgen.

we dot lehnt jede Haftung ab, wenn Fehler oder Änderungswünsche vom Auftraggeber beim «Gut zur Publikation» nicht beanstandet wurden oder wenn der Kunde das «Gut zur Publikation» nicht rechtzeitig zurücksendet und es dadurch zur Terminverschiebung kommt.

Unterschiedliche Bildschirme und Betriebssysteme können zu Farbabweichungen gegenüber der Darstellung des «Gut zur Publikation»--Exemplars beim elektronischen Medium des Auftraggebers selbst führen. we dot übernimmt für solche Farbabweichungen keine Haftung.

Beinhaltet ein Auftrag die Registrierung von Domain-Namen und/oder einen Abschluss von Hosting-Verträgen, werden diese Verträge unter dem Namen des Kunden geschlossen. we dot tritt nur als Vermittler und ausführender Beauftragter auf, Haftung und Verantwortung verbleiben beim Auftraggeber.

Browserkompabilität wird gemäss der gestellten Offerte gewährleistet.

Wird ein Content-Management-System verwendet, muss dieses regelmässig mit Updates gewartet werden. Wird ein notwendiges Update fällig, informiert we dot den Auftraggeber durch eine unverbindliche Offerte. we dot übernimmt keine Haftung für die vollständige Funktion des elektronischen Mediums, wenn eines dieser notwendigen Updates nicht vorgenommen wird. Für Inkompatibilitäten zwischen CMS und Webhosting übernimmt we dot keine Haftung.

15. Lieferfristen

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn diese von we dot schriftlich bestätigt werden und die erforderlichen Unterlagen (Bilder, Texte, usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Auftragnehmer eintreffen. Zugesicherte Liefertermine gelten nur bei fristgerechter Bezahlung.

16. Mängelrüge

Die von we dot erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Alle Beanstandungen haben innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen. Geht bei we dot innert 10 Tagen keine Mängelrüge des Auftraggebers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.

17. Haftung

Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Auftraggeber. Für rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt we dot keine Haftung. Ebenso haftet we dot nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden. Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, etc.) werden von we dot in der Annahme verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden. we dot übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Fehler, die der Auftraggeber bzw. ein Zulieferer verschuldet hat.

18. Datenspeicherung

we dot ist verpflichtet, Entwürfe, Auftragsunterlagen, Daten, Rein-zeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung, an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist we dot ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren.

19. Werbung

we dot behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des -Kunden Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für -Eigenwerbung (z.B. auf der eigenen Webseite, usw.) zu verwenden.

20. Kommissionen

Ab einer gewissen Auftragsgrösse ist we dot ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen in Anspruch zu nehmen.

21. Zahlungsbedingungen

Im Preis nicht inbegriffen sind ausserordentliche Aufwendungen wie Dienstleistungen Dritter (z.B. Webhosting, Bildrechte, Druckkosten usw.).

Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in -Schweizer Franken. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich oder nach Beendigung einer Arbeitsphase. Die -Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar.

Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat we dot Anspruch auf angemessene Akontozahlungen. we dot rechnet auf Grundlage der Offerte und allfälligen nachträglichen Änderungen ab.

Enthält die Auftragsbestätigung ein Kostendach und we dot erkennt, dass dieses zur Realisierung des Leistungsumfangs nicht ausreicht, wird der Kunde frühzeitig über den erwarteten Zusatz-aufwand informiert. Akzeptiert der Kunde den Zusatzaufwand, wird ein neues Kostendach vereinbart. Andernfalls kann der Kunde entweder den Leistungsumfang zu reduzieren, oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts sind die von we dot bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.

Übersteigt die Auftragsbestätigung den Betrag von CHF 5 000, wird die Hälfte des Rechnungsbetrages zu den genannten Konditionen bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig.

22. Schliessung & Einstellung des Betriebes

we dot haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebes, insbesondere durch unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Natur-ereignisse (Sturmwinde, Erdbeben, usw.), Epidemien/Pandemien, Krieg, Unruhen und ähnliches, verursacht werden. In solchen Ausnahmefällen ist we dot berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

23. Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und we dot unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Geschäftssitz von we dot.

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5075 Hornussen
Schweiz